Jahresabschluss nach HGB – Bilanz, GuV, Anhang. Fristgerecht eingereicht, für Banken und Investoren aufbereitet.
Ein korrekter Jahresabschluss ist gesetzliche Pflicht – und zugleich die Grundlage für Kreditverhandlungen, Investorengespräche und strategische Entscheidungen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang erstellen und im Bundesanzeiger offenlegen. Wir übernehmen das vollständig.
Unsere erfahrenen Bilanzbuchhalterinnen erstellen Ihren Jahresabschluss nach HGB, inklusive Anhang und bei Kapitalgesellschaften dem Lagebericht. Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende erstellen wir die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die fristgerechte Einreichung beim Finanzamt und die Offenlegungspflicht erledigen wir für Sie.
Planen Sie ein Bankgespräch oder die Suche nach Investoren? Wir bereiten Ihren Jahresabschluss so auf, dass er überzeugt – fachlich einwandfrei und präsentationsreif.